Was ist Gefahrgut?
Als Gefahrgüter gelten Stoffe, bei deren Transport ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen würde. Ein definitorischer Blick.
Gefahrgüter sind Stoffe oder Zubereitungen – also Gemische, Gemenge oder Lösungen – bei deren Transport besondere Sorgfalt erforderlich ist, damit von ihnen keine Gefahr ausgeht. Und zwar durch ihre Natur, ihre chemischen oder physikalischen Eigenschaften oder ihren Zustand. Dabei besteht diese Gefahr entweder für die Sicherheit der Allgemeinheit beziehungsweise der öffentlichen Ordnung oder das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren respektive für wichtige Gemeingüter. – So in etwa drücken es gängige Definitionen aus.
Welche Stoffe unter diese Beschreibung fallen, ist im Einzelfall durch konkrete Rechtsvorschriften abgegrenzt. Für den Transport von Gefahrgütern gibt es eine Menge Vorschriften, die alle auf eine sichere Durchführung und Unfallvermeidung abzielen. Wenn es dennoch zu einem Unfall kommt, sollen sie dafür sorgen, dass Rettungskräfte und Unfallhelfer die von den Stoffen ausgehende Gefährdung sofort erkennen können. Deshalb müssen Fahrzeuge für Gefahrguttransporte immer eine Schutzausrüstung für den Personenschutz, die Brandbekämpfung, die Absicherung einer möglichen Unfallstelle sowie die Beseitigung potenziell ausgetretener Gefahrgüter mitführen. Als Qualifikation für den Gefahrgut-Transport müssen Lkw-Fahrer eine ADR-Schulungsbescheinigung vorweisen. Auch alle anderen an der Transportdurchführung Beteiligten müssen ihre Sachkenntnis ebenfalls durch Schulungsbescheinigungen belegen. Das ist im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) für viele europäische und benachbarte Staaten geregelt. Es enthält Bestimmungen über Pflichten, Zuständigkeiten und Ordnungswidrigkeiten sowie Vorschriften zur Verpackung der Stoffe und ihrer Ladungssicherung. Es wird regelmäßig anhand neuer Forschungsergebnisse überprüft. Darin ist außerdem geregelt, dass Packstücke mit sogenannten Gefahrenzetteln gekennzeichnet sein müssen, auf denen die Gefahrgutklasse eines Stoffes mit einem Nummerncode zu sehen ist, Flüssigkeiten sowie Gasbehälter mit Lüftungseinrichtungen zudem mit Ausrichtungspfeilen. Fahrzeuge, die Gefahrgüter transportieren, müssen außerdem an Front und Heck gut sichtbar eine Warntafel mitführen. Beim Transport mehrerer verschiedener Gefahrgüter ist sie neutral gehalten. Wird nur ein einziger Stoff transportiert, enthält sie die Nummern der Gefahrgutklasse sowie des entsprechenden Stoffes gemäß einer Liste der Vereinten Nationen (UN).
Welche Gefahrgüter System Alliance für Sie transportiert, erfahren Sie bei den Ansprechpartnern der einzelnen Regionalbetriebe. https://www.systemalliance.de/partner-deutschland/